7a – Untersuchung 34. bis 36. Lebensmonat

Toleranzgrenze: 33. bis 38. Lebensmonat

Seit dem 01. Juli 2008 können Eltern die so genannte U7a, eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von drei Jahren, ebenfalls auf Kassenkosten in Anspruch nehmen.

Ins Programm aufgenommen wurde die U7a, um die Früherkennungslücke zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr zu schließen.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • das Erkennen und Behandeln von Sehstörungen sowie
  • die sprachliche und körperliche Entwicklung.

Fallen dem Arzt Entwicklungsverzögerungen auf, wird er mit Ihnen mögliche Behandlungsmaßnahmen wie z. B. Logopädie oder Ergotherapie besprechen.

Impfpass nicht vergessen!

Auch diese Untersuchung wird dazu genutzt, den Impfschutz zu überprüfen und eventuell ausstehenden Impfungen nachzuholen. Denken Sie daher bitte daran, den Impfpass mitzunehmen.

Vielleicht steht in nächster Zeit die Auffrischung einzelner Impfungen an. Damit Ihr Kinderarzt dies im Auge behalten kann, denken Sie bitte an den Impfpass. Die notwendigen Termine können Sie dann direkt vor Ort vereinbaren.

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