U5 – Untersuchung 6. bis 7. Lebensmonat

Toleranzgrenze: 5. bis 8. Lebensmonat

Ein halbes Jahr ist Ihr Baby nun alt und so langsam wird es richtig spannend: Erster Brei, erste Zähnchen und wachsende Neugier, Beweglichkeit und Eigeninitiative bestimmen den kindlichen Alltag.

Auch in diese Entwicklungsphase wurde mit der U5 eine Früherkennungsuntersuchung eingebaut, die Sie zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat wahrnehmen sollten.

In einer ausführlichen Untersuchung testet Ihr Kinderarzt schwerpunktmäßig die altersgerechte Bewegungsfähigkeit und Geschicklichkeit.

Ganz konkret wird überprüft, ob Ihr Kind:

  • sich ohne Hilfe vom Rücken auf den Bauch drehen kann
  • sich in Bauchlage mit den Händen abstützt
  • Blickkontakt zu anderen Personen aufnimmt
  • auf Geräusche reagiert und
  • Töne und Laute von sich geben kann

Besprochen werden außerdem die Themen Ernährung und Mundhygiene.

Impfpass nicht vergessen!

Sollte Ihr Kind im Rahmen der U4 geimpft worden sein, so sind bei der U5 die Folgeimpfungen fällig. Gegen Diphtherie/ Keuchhusten/ Wundstarrkrampf erfolgt die dritte, gegen schwere Hirnhautentzündung und Kinderlähmung jeweils die zweite Impfung.

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